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Geschäftskonto für Gründer ohne deutschen Wohnsitz

Ein Wohnsitz im Ausland ist kein rechtliches Hindernis für die Gründung, aber ein praktisches für die Kontoeröffnung. Die Legitimation aller Beteiligten wird aufwendiger, und nicht jeder Anbieter nimmt diese Konstellation an. Weil ohne Konto kein Stammkapital eingezahlt und ohne Nachweis nicht zur Eintragung angemeldet werden kann, sollten Sie die Eignung eines Anbieters klären, bevor Sie Zeit in einen Antrag investieren.

Ausgangslage

Rechtliches Hindernis für die Gründung
nein
Praktischer Engpass
Legitimation und Kontoeröffnung
Zu legitimieren
Geschäftsführung und Berechtigte ab 25 %
Anbieterakzeptanz
unterschiedlich, vorab klären
Verfügbare Verfahren
[REDAKTION: je Partner konkretisieren]

Wo genau das Problem entsteht

Nicht bei der Gründung, sondern beim Konto. Der Ablauf einer GmbH- oder UG-Gründung hängt an einer Stelle vollständig von der Bank ab: Das Stammkapital muss auf ein Konto der Gesellschaft in Gründung eingezahlt werden, und ohne diesen Nachweis meldet der Notar nicht zur Eintragung an. Wenn kein Anbieter das Konto eröffnet, steht der gesamte Prozess still, auch wenn gesellschaftsrechtlich nichts dagegen spricht.

Der Engpass ist dabei fast immer die Legitimation. Banken müssen alle Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie alle wirtschaftlich Berechtigten ab 25 Prozent Anteil eindeutig identifizieren. Welche Verfahren dafür zur Verfügung stehen und für welche Ausweisdokumente sie zugelassen sind, unterscheidet sich zwischen den Anbietern erheblich.

Was zusätzlich verlangt wird

Über die üblichen Unterlagen hinaus, die unter Unterlagen für die Kontoeröffnung stehen, kommen bei Beteiligten ohne deutschen Wohnsitz in der Regel weitere Nachweise hinzu. Welche das im Einzelnen sind, hängt am Anbieter, am Land und am vorgelegten Dokument. Wir nennen hier bewusst keine pauschale Liste, weil eine falsche Aufzählung mehr schadet als nützt. [REDAKTION: je Partner konkretisieren]

Verlässlich ist dagegen der organisatorische Teil: Je mehr Personen zu legitimieren sind und je verstreuter sie sitzen, desto länger dauert die Koordination. Das ist meist der größere Zeitfaktor als die Prüfung selbst. Wie sich das auf den Zeitplan auswirkt, steht unter Dauer der Kontoeröffnung.

Wie Sie vorgehen

  1. Beteiligte auflisten: Wer führt die Geschäfte, wer hält Anteile ab 25 Prozent, wer wohnt wo? Diese Liste brauchen Sie für jede Anfrage.
  2. Dokumente prüfen: Gültigkeit, Art des Ausweisdokuments und die Frage, ob es für das angebotene Verfahren zugelassen ist.
  3. Eignung abfragen, bevor Sie beantragen: Eine kurze Frage vorab erspart Ihnen im Zweifel Wochen.
  4. Parallel anfragen: Eine Ablehnung wirft sonst den gesamten Zeitplan zurück.
  5. Notariat einbinden: Sprechen Sie den Zeitplan durch, bevor der Beurkundungstermin steht.

Die Legitimation als eigentlicher Engpass

Die Bank muss jede relevante Person zweifelsfrei identifizieren. Welche Verfahren dafür zur Verfügung stehen, unterscheidet sich erheblich, und daran hängt die Machbarkeit Ihrer Kontoeröffnung mehr als an allem anderen.

Drei Fragen entscheiden in der Praxis: Erstens, welches Ausweisdokument liegt vor und ist es für das angebotene Verfahren zugelassen? Zweitens, funktioniert das Verfahren aus dem Land, in dem sich die Person aufhält? Drittens, wie viele Personen müssen legitimiert werden, und sitzen sie in unterschiedlichen Zeitzonen?

Klären Sie diese drei Punkte, bevor Sie Termine koordinieren. Ein Videoverfahren, das für das vorliegende Dokument nicht zugelassen ist, macht jede vorherige Abstimmung wertlos. Welche Verfahren unsere Partner anbieten, klären wir im Rahmen der Vermittlung. [REDAKTION: verfügbare Legitimationsverfahren je Partner konkretisieren]

Gesellschaftsrecht und Bankpraxis sind zwei Paar Schuhe

Eine Unterscheidung, die viel Frust erspart: Was gesellschaftsrechtlich zulässig ist, sagt nichts darüber aus, ob eine bestimmte Bank Ihre Konstellation annimmt. Das eine ist eine Rechtsfrage, das andere eine Geschäftsentscheidung.

Wer also liest, dass die Gründung einer GmbH keinen deutschen Wohnsitz der Beteiligten voraussetzt, hat inhaltlich recht — und steht trotzdem vor dem Problem, dass ohne Konto kein Stammkapital eingezahlt werden kann. Umgekehrt heißt eine Ablehnung nicht, dass mit Ihrem Vorhaben etwas nicht stimmt. Sie heißt, dass dieser eine Anbieter diese Konstellation nicht bedient.

Für steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fragen rund um Sitz, Geschäftsführung und Betriebsstätte holen Sie bitte fachlichen Rat ein. Wir informieren über Abläufe und vermitteln Kontakte, wir beraten nicht — mehr dazu unter So arbeiten wir.

Welche Anbietertypen eher infrage kommen

Anbieter mit digitalen Legitimationsverfahren und internationaler Ausrichtung nehmen solche Konstellationen häufiger an als Institute, deren Prozesse auf Präsenz und deutsche Ausweisdokumente ausgelegt sind. Umgekehrt gibt es Anbieter, die grundsätzlich nur mit Beteiligten mit deutschem Wohnsitz arbeiten. Beides ist eine Geschäftsentscheidung, keine Wertung Ihres Vorhabens.

Genau hier setzt unsere Vermittlung an: Sie geben Ihre Situation einmal an, und wir schlagen Ihnen bis zu drei Partner vor, die dazu passen. Wenn keiner unserer Partner Ihre Konstellation annehmen kann, sagen wir Ihnen das offen, statt Sie durch einen aussichtslosen Antrag laufen zu lassen.

Häufige Fehler

  • Erst beantragen, dann fragen: Die Eignung vorab zu klären ist der wirksamste einzelne Schritt.
  • Termine koordinieren, bevor das Verfahren feststeht: Wenn das Videoverfahren für ein Dokument nicht zugelassen ist, war die Koordination umsonst.
  • Nur eine Anfrage stellen: Bei dieser Konstellation ist die Streuung besonders wichtig.
  • Wohnsitz oder Beteiligung ungenau angeben: Widersprüche zwischen Antrag und Urkunde führen zuverlässig zur Rückfrage.

Wenn bereits eine Ablehnung vorliegt, hilft Geschäftskonto abgelehnt. Den Gesamtablauf der Gründung finden Sie unter Gründungskonto: Ablauf, eine auf Ihre Konstellation zugeschnittene Unterlagenliste erstellt die Gründungskonto-Checkliste.

Passend dazu

Häufige Fragen

Brauche ich einen deutschen Wohnsitz, um eine GmbH zu gründen?

Für die Gründung selbst ist der Wohnsitz der Beteiligten nicht der entscheidende Punkt. Praktisch entscheidend ist, ob Sie ein Konto für die Einzahlung des Stammkapitals bekommen, denn ohne Einzahlungsnachweis meldet der Notar nicht zur Eintragung an.

Warum lehnen manche Anbieter grundsätzlich ab?

Weil die Legitimation und die laufende Prüfung aufwendiger sind und weil manche Verfahren zur Identitätsprüfung nur für bestimmte Länder oder Dokumente verfügbar sind. Das ist eine Entscheidung des jeweiligen Anbieters, keine gesetzliche Hürde.

Reicht eine Legitimation per Video?

Ob ein Videoverfahren angeboten wird und für welche Ausweisdokumente es zugelassen ist, unterscheidet sich je Anbieter. Fragen Sie das ab, bevor Sie Termine für mehrere Personen koordinieren. [REDAKTION: verfügbare Verfahren je Partner konkretisieren]

Muss die Geschäftsführung in Deutschland ansässig sein?

Aus Sicht der Bank zählt vor allem, dass alle Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie alle wirtschaftlich Berechtigten legitimiert werden können. Zu weitergehenden gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

Was beschleunigt den Prozess am meisten?

Die Eignung des Anbieters vorab zu klären. Wenn ein Anbieter Ihre Konstellation grundsätzlich nicht annimmt, ist die gesamte Bearbeitungszeit verloren. Parallel bei mehreren Anbietern anzufragen begrenzt dieses Risiko.

Aidan Faes

Research Lead

Verantwortet Recherche und Faktenprüfung der Ratgeberinhalte. Jede Zahl und jede Rechtsaussage auf dieser Seite wird vor Veröffentlichung gegen die Primärquelle geprüft, also gegen Gesetzestext, Merkblatt oder Behördenangabe. Wo sich eine Angabe nicht belegen lässt, steht sie hier nicht.

Stand:

Quellen: § 7 Abs. 2 GmbHG · [REDAKTION: Anforderungen an die Legitimation belegen]