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Förderung für Gründer: Programme im Überblick
Die Programme in Zahlen
- KfW StartGeld, Programm 067
- bis 200.000 € pro Vorhaben
- Gründungszuschuss, Phase 1
- 6 Monate ALG I plus 300 €
- Sachgüter-Zuschuss, § 16c SGB II
- bis 5.000 €
- Antragszeitpunkt
- immer vor dem Start
- Weg zum Antrag
- Hausbank, Arbeitsagentur oder Jobcenter
Die drei Wege im Überblick
Förderung für Gründungen ist kein einheitliches System, sondern eine Sammlung von Programmen mit unterschiedlichen Trägern, Zielgruppen und Logiken. Für die allermeisten Gründungen sind drei davon relevant.
Der KfW ERP-Gründerkredit StartGeld (Programm 067) ist ein Förderkredit für Existenzgründerinnen, Freiberufler und junge Unternehmen bis 5 Jahre nach der Geschäftsaufnahme. Er umfasst bis zu 200.000 € pro Vorhaben, davon höchstens 80.000 € für Betriebsmittel. Auch eine Gründung im Nebenerwerb ist möglich. Details stehen unter KfW StartGeld.
Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III richtet sich an Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen und sich selbstständig machen. In der ersten Phase erhalten sie 6 Monate lang das zuletzt bezogene ALG I weiter, zusätzlich 300 € als Sozialversicherungspauschale. Er ist eine Ermessensleistung, es besteht also kein Rechtsanspruch. Details stehen unter Gründungszuschuss.
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist die Entsprechung für Menschen im Bürgergeld-Bezug. Auch dies ist eine Ermessensleistung des Jobcenters. Ergänzend kann es einen Zuschuss für notwendige Sachgüter geben, der bis zu 5.000 € betragen darf. Dieser Zuschuss steht nicht in § 16b, sondern in § 16c SGB II.
Was alle Programme gemeinsam haben
Der wichtigste gemeinsame Nenner ist der Zeitpunkt. Beim KfW StartGeld muss der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden, beim Gründungszuschuss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Wer zuerst startet und dann Förderung sucht, ist regelmäßig zu spät, und dieser Fehler lässt sich nachträglich nicht heilen.
Der zweite gemeinsame Nenner: Kein Programm läuft direkt. Förderkredite der KfW beantragen Sie über einen Finanzierungspartner, den Gründungszuschuss über die Agentur für Arbeit, das Einstiegsgeld über das Jobcenter. Sie brauchen also in jedem Fall eine Stelle, die den Antrag entgegennimmt und weiterleitet.
Zuschuss oder Kredit: der entscheidende Unterschied
Ein Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, ein Förderkredit schon. Beim KfW StartGeld werden 200.000 € nicht geschenkt, sondern geliehen. Die 80 Prozent Haftungsfreistellung, die das Programm vorsieht, schützen die durchleitende Bank, nicht Sie: Als Kreditnehmerin haften Sie weiterhin in voller Höhe. Diese Verwechslung ist der häufigste Irrtum beim Thema Förderkredit.
Wo das Geschäftskonto ins Spiel kommt
Bei den Zuschüssen brauchen Sie ein Konto, auf das die Leistung fließt, das ist meist unproblematisch. Beim Förderkredit ist das Konto dagegen Teil der Voraussetzung: Sie brauchen einen Finanzierungspartner, der das Programm überhaupt durchleitet und der mit Ihnen als jungem Unternehmen arbeiten will.
Welcher Weg zu welcher Ausgangslage passt
Die drei Programme richten sich an unterschiedliche Situationen und lassen sich nicht gegeneinander abwägen wie Angebote. Maßgeblich ist, woher Sie kommen und was Sie finanzieren müssen.
Sie beziehen Arbeitslosengeld I und gründen hauptberuflich. Dann ist der Gründungszuschuss der naheliegende Weg. Er sichert Ihren Lebensunterhalt in der Anlaufphase, deckt aber keinen Kapitalbedarf. Achten Sie auf den Restanspruch von mindestens 150 Tagen bei Aufnahme der Tätigkeit.
Sie brauchen Kapital für Investitionen oder Betriebsmittel. Dann führt der Weg über einen Förderkredit, etwa das KfW StartGeld. Das setzt einen Finanzierungspartner voraus, der das Programm durchleitet, und einen Antrag vor Vorhabensbeginn.
Sie beziehen Bürgergeld. Dann ist das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II die zuständige Leistung, beantragt beim Jobcenter. Für notwendige Sachgüter kommt zusätzlich ein Zuschuss nach § 16c SGB II in Betracht, der bis zu 5.000 € betragen darf.
Häufig trifft mehr als eines zu. Lebensunterhalt und Kapitalbedarf sind zwei verschiedene Probleme, und sie werden von zwei verschiedenen Programmen adressiert. Ob und wie sich Kombinationen im Einzelfall verhalten, gehört vor die Antragstellung in die Beratung.
Fachkundige Stellungnahme und Unterlagen
Beim Gründungszuschuss ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Vorhabens vorgeschrieben. Ausstellen können sie zum Beispiel IHK, Handwerkskammer, Steuerberatung oder eine Bank. Für Förderkredite verlangt die durchleitende Bank in der Regel ebenfalls Unterlagen zum Vorhaben. In beiden Fällen gilt: Ein sauber gerechneter Plan ist kein Formalismus, sondern die Grundlage der Entscheidung.
Parallel dazu läuft die Gründung selbst weiter. Wenn Sie eine GmbH oder UG gründen, brauchen Sie zuerst ein Konto für die Einzahlung des Stammkapitals. Der Ablauf steht unter Gründungskonto: Ablauf, die konkrete Unterlagenliste erstellt die Gründungskonto-Checkliste.
Der Zeitpunkt: die Bedingung, an der es am häufigsten scheitert
Alle drei Wege verlangen den Antrag vor dem Start. Was genau als Start gilt, unterscheidet sich aber, und diese Unterschiede sind der Grund für die meisten abgelehnten Anträge.
Beim Förderkredit zählt der Vorhabensbeginn. Das ist regelmäßig schon eine verbindliche Verpflichtung: ein unterschriebener Mietvertrag, eine bestellte Maschine, ein abgeschlossener Leasingvertrag. Beim Gründungszuschuss zählt die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Beides kann zeitlich weit auseinanderliegen, und beides lässt sich nachträglich nicht heilen.
Die praktische Empfehlung ist deshalb unspektakulär, aber wirksam: Klären Sie die Förderfrage, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Nicht, wenn der Plan fertig ist, sondern wenn er entsteht. Und lassen Sie sich von der zuständigen Stelle bestätigen, was in Ihrem konkreten Fall als Beginn gewertet wird, statt es selbst einzuschätzen.
Was Förderung nicht leistet
Fördermittel ersetzen kein tragfähiges Geschäftsmodell, und sie ersetzen auch keine Eigenmittel. Der Gründungszuschuss sichert den Lebensunterhalt in der Anlaufphase, deckt aber keinen Kapitalbedarf. Der Förderkredit stellt Kapital bereit, muss aber vollständig zurückgezahlt werden und setzt voraus, dass der Kapitaldienst aus den geplanten Erträgen darstellbar ist.
Wer beides zusammenrechnet und daraus einen Puffer konstruiert, der operative Schwächen ausgleicht, verschiebt das Problem nur nach hinten. Sinnvoller ist, die Planung so aufzustellen, dass sie ohne Förderung nicht zusammenbricht, und die Förderung als das zu behandeln, was sie ist: eine Erleichterung des Starts, keine Finanzierung des Geschäftsmodells.
Dasselbe gilt für unsere Rolle. Wir beraten nicht zu Programmen und verhandeln keine Konditionen, sondern informieren über Abläufe und stellen den Kontakt zu Partnern her, die als Finanzierungspartner infrage kommen. Wie das Modell funktioniert, steht unter So arbeiten wir.
Häufige Fehler bei der Förderung
- Zu spät beantragen: Der Antrag muss vor dem Start liegen. Das ist bei fast allen Programmen die Bedingung, an der es scheitert.
- Haftungsfreistellung falsch verstehen: Sie schützt die Bank, nicht den Kreditnehmer.
- Erst die Bank suchen, wenn der Plan steht: Nicht jede Bank leitet jedes Programm durch. Klären Sie das früh.
- Ermessensleistung als Anspruch behandeln: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld werden nach Ermessen bewilligt.
- Kombinationen annehmen, statt sie zu prüfen: Beim StartGeld ist die Kombination mit anderen haftungsfreigestellten KfW-Programmen ausgeschlossen.
Was eine Gründung insgesamt kostet, steht unter Gründungskosten. Wenn Fördermittel als Liquidität längere Zeit auf dem Konto liegen, lohnt der Blick auf den Zinsverlust-Rechner.
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Häufige Fragen
Kann ich Förderung beantragen, wenn ich schon gestartet bin?
Bei den meisten Programmen nicht. Der KfW ERP-Gründerkredit StartGeld setzt einen Antrag vor Vorhabensbeginn voraus, der Gründungszuschuss einen Antrag vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Der Zeitpunkt ist damit oft die härteste Bedingung überhaupt.
Was ist der Unterschied zwischen Zuschuss und Förderkredit?
Einen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen, einen Förderkredit schon. Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Arbeitsagentur, der KfW-Kredit ein Darlehen, das Sie über eine Hausbank beantragen und in voller Höhe zurückzahlen.
Brauche ich für alle Programme eine Bank?
Für Förderkredite ja, denn die KfW vergibt nicht direkt an Endkunden. Zuschüsse wie der Gründungszuschuss laufen dagegen über die Agentur für Arbeit, das Einstiegsgeld über das Jobcenter.
Kann ich mehrere Programme kombinieren?
Teilweise. Beim KfW ERP-Gründerkredit StartGeld ist die Kombination mit anderen haftungsfreigestellten KfW-Programmen ausgeschlossen. Andere Kombinationen können möglich sein, das gehört in die Beratung vor der Antragstellung.
Berät das Portal zu Förderprogrammen?
Nein. Wir informieren über die Programme und stellen den Kontakt zu Partnern her, die als Finanzierungspartner infrage kommen. Die Beratung zum konkreten Vorhaben leisten Ihre Hausbank, Ihre Steuerberatung oder eine fachkundige Stelle.
Aidan Faes
Research Lead
Verantwortet Recherche und Faktenprüfung der Ratgeberinhalte. Jede Zahl und jede Rechtsaussage auf dieser Seite wird vor Veröffentlichung gegen die Primärquelle geprüft, also gegen Gesetzestext, Merkblatt oder Behördenangabe. Wo sich eine Angabe nicht belegen lässt, steht sie hier nicht.
Stand:
Quellen: KfW-Merkblatt Programm 067 · § 93 SGB III · § 16b SGB II · § 16c SGB II