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Welches Geschäftskonto passt zu mir? Sechs Kriterien, die entscheiden

Zuletzt aktualisiert am · Aidan Faes

Welches Geschäftskonto passt, hängt von sechs Dingen ab: Ihrer Rechtsform und Gründungsphase, Ihrem Buchungsvolumen, Ihrem Bargeld- und Filialbedarf, Ihren Buchhaltungsschnittstellen, der Höhe Ihres Guthabens und möglichen Sonderlagen wie einer früheren Ablehnung. Wer diese sechs Punkte für sich beantwortet hat, kann fast jedes Angebot in wenigen Minuten einordnen.

Die sechs Kriterien im Überblick

Kriterium 1
Rechtsform und Gründungsphase
Kriterium 2
Buchungsvolumen und Gebührenmodell
Kriterium 3
Bargeld und Filialbedarf
Kriterium 4
Buchhaltung und Schnittstellen
Kriterium 5
Guthaben und Verzinsung
Kriterium 6
Sonderlagen (Ablehnung, Schufa, Wohnsitz)

Kriterium 1: Rechtsform und Gründungsphase

Die Rechtsform entscheidet als Erstes, welche Anbieter überhaupt infrage kommen. Eine GmbH oder UG in Gründung braucht ein Konto auf die Gesellschaft „i. G.“, auf das die Gesellschafter das Stammkapital einzahlen können; nicht jeder Anbieter eröffnet solche Gründungskonten. Bei der GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 €, vor der Handelsregisteranmeldung müssen mindestens 12.500 € und je Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt sein (§ 5 Abs. 1, § 7 Abs. 2 GmbHG). Die UG muss ihr Stammkapital vollständig einzahlen (§ 5a Abs. 2 GmbHG).

Einzelunternehmen und Freiberufler brauchen kein Gründungskonto in diesem Sinn und haben deshalb die größere Auswahl. Was für sie zählt, steht unter Geschäftskonto für Freiberufler und Einzelunternehmer. Den Ablauf für Kapitalgesellschaften erklärt Gründungskonto: Ablauf, Unterlagen, Dauer.

Kriterium 2: Buchungsvolumen und Gebührenmodell

Wie viele Buchungen Sie im Monat haben, bestimmt, welches Gebührenmodell für Sie günstig ist. Die Grundgebühr ist nur eine Position; dazu kommen beleglose und beleghafte Buchungsposten, Karten, Bargeldvorgänge, Fremdwährungszahlungen und Unterkonten. Ein Konto ohne Grundgebühr kann bei vielen Buchungen teurer werden als ein Konto mit Pauschale, und umgekehrt.

Die Spanne der Kontoführung reicht je nach Modell und Leistungsumfang von 0 bis rund 60 € im Monat (Orientierung aus unserer Marktbeobachtung, Stand August 2026). Wie Sie Ihre tatsächlichen Monatskosten ermitteln, zeigt Kostenloses Geschäftskonto: wann 0 € wirklich 0 € sind; die Gebührenarten im Einzelnen erklärt Was ein Geschäftskonto kostet.

Kriterium 3: Bargeld und Filialbedarf

Wer regelmäßig Bargeld einzahlt oder abhebt, braucht einen Anbieter mit eigenem Filialnetz oder mit Zugang zu Einzahlautomaten; reine Online-Anbieter lösen das nur teilweise oder gar nicht. Handelsbetriebe, Gastronomie und Handwerk mit Kassenumsatz sollten dieses Kriterium deshalb vor allen anderen prüfen. Für Dienstleister ohne Bargeld spielt es dagegen keine Rolle.

Der zweite Aspekt ist der persönliche Ansprechpartner: Manche Gründerinnen und Gründer wollen ihre Bank vor Ort erreichen können, andere erledigen alles per App. Beide Bedürfnisse sind legitim, führen aber zu unterschiedlichen Anbietertypen. Die Abwägung steht unter Neobank oder Filialbank.

Kriterium 4: Buchhaltung und Schnittstellen

Wenn Ihre Buchhaltung über DATEV oder eine Buchhaltungssoftware läuft, sollte das Konto eine passende Anbindung mitbringen. Ohne Schnittstelle müssen Umsätze manuell exportiert und importiert werden; das kostet jeden Monat Zeit und erzeugt Fehler. Fragen Sie deshalb Ihre Steuerberatung, welches Format sie erwartet, bevor Sie sich für ein Konto entscheiden.

Dazu gehören auch Unterkonten für Rücklagen, mehrere Karten für Mitarbeitende und Freigabeprozesse für Zahlungen. Ein Konto, das diese Funktionen bietet, ist im Alltag deutlich einfacher als eines, bei dem alles über ein einziges Konto und eine einzige Karte läuft.

Kriterium 5: Guthaben und Verzinsung

Ab einem größeren durchschnittlichen Guthaben lohnt sich der Blick darauf, ob und wie ein Konto Guthaben verzinst. Bei 100.000 € und einer Zinsdifferenz von 2,6 % pro Jahr entgehen Ihnen rund 2.600 € im Jahr, wenn das Geld unverzinst liegt. Bei kleinen Guthaben überwiegt dagegen fast immer die Gebühr eines verzinsten Kontos. Rechnen Sie mit Ihrem eigenen Betrag im Zinsverlust-Rechner.

Wann sich ein verzinstes Konto oder eine getrennte Anlage der Liquidität lohnt, erklärt Geschäftskonto mit Zinsen. Wie Sie Rücklagen vom laufenden Zahlungsverkehr trennen, steht unter Zweitkonto und Unterkonten.

Kriterium 6: Sonderlagen wie Ablehnung, Schufa oder Wohnsitz

Wenn eine Kontoeröffnung bereits abgelehnt wurde, ein negatives Bonitätsmerkmal vorliegt oder Sie keinen deutschen Wohnsitz haben, verengt sich der Kreis der Anbieter, und die Reihenfolge der Kriterien ändert sich. Dann zählt zuerst, welche Anbieter mit Ihrer Konstellation überhaupt arbeiten; Gebühren und Schnittstellen kommen danach.

Ein reines Zahlungskonto ohne Kreditrahmen ist für die Bank ein geringeres Risiko und wird anders geprüft als ein Konto mit Dispositionskredit. Was nach einer Ablehnung sinnvoll ist, steht unter Geschäftskonto abgelehnt; die Beispiele auf Beispielfälle zeigen typische Konstellationen und was dabei zählt.

Die Entscheidungstabelle

Die Tabelle fasst zusammen, worauf Sie je Kriterium achten sollten und wo Sie die Details nachlesen. Sie ersetzt keine Prüfung des konkreten Angebots, hilft aber, die Auswahl schnell auf das Wesentliche zu verengen.

KriteriumWorauf achtenWo nachlesen
Rechtsform und GründungsphaseGründungskonto für GmbH/UG i. G. möglich? Stammkapital einzahlbar?Gründungskonto
BuchungsvolumenGrundgebühr plus Buchungsposten, Karten, Bargeld, FremdwährungKostenloses Geschäftskonto
Bargeld und FilialeEinzahlautomaten oder Filialnetz nötig? Ansprechpartner gewünscht?Neobank oder Filialbank
BuchhaltungDATEV- oder Software-Anbindung, Unterkonten, Karten für MitarbeitendeZweitkonto und Unterkonten
GuthabenDurchschnittliches Guthaben, Verzinsung, Gebühr des verzinsten KontosGeschäftskonto mit Zinsen
SonderlagenAblehnung, Schufa, kein deutscher Wohnsitz: wer arbeitet damit?Geschäftskonto abgelehnt

Wenn Sie bereits ein Konto haben

Die Kriterien gelten auch, wenn Sie nicht gründen, sondern mit Ihrem bestehenden Konto unzufrieden sind. Prüfen Sie zuerst, an welchem der sechs Punkte es hakt: Meist sind es Buchungskosten, fehlende Schnittstellen oder ein fehlender Ansprechpartner. Der Umzug selbst ist planbar, wenn Sie die Reihenfolge einhalten; sie steht unter Geschäftskonto wechseln. Für Freiberufler und Einzelunternehmer gelten dabei dieselben Regeln wie für Kapitalgesellschaften, nur ohne die Besonderheiten des Gründungskontos.

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Häufige Fragen

Worauf sollte ich bei einem Geschäftskonto zuerst achten?

Auf Ihre Rechtsform und Ihre Gründungsphase. Eine GmbH oder UG in Gründung braucht ein Konto, auf das Stammkapital eingezahlt werden kann; das bietet nicht jeder Anbieter. Erst danach lohnt der Blick auf Gebühren, Bargeld, Schnittstellen und Verzinsung.

Ist ein kostenloses Geschäftskonto immer die günstigste Wahl?

Nein. Die Grundgebühr ist nur eine von mehreren Gebührenarten. Buchungsposten, Karten, Bargeldvorgänge und Fremdwährungszahlungen können ein Konto ohne Grundgebühr teurer machen als ein Konto mit Pauschale. Entscheidend ist Ihr Nutzungsverhalten.

Brauche ich als Freiberufler überhaupt ein Geschäftskonto?

Eine gesetzliche Pflicht zu einem separaten Geschäftskonto gibt es für Freiberufler nicht; anders als bei GmbH und UG, die für die Stammkapitaleinzahlung ein Konto auf die Gesellschaft brauchen. In der Praxis schließen viele Anbieter die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos in ihren Bedingungen aus, und die Trennung erleichtert Buchhaltung und Steuererklärung erheblich.

Kann ich mehrere Geschäftskonten gleichzeitig führen?

Ja. Viele Unternehmen kombinieren ein Hauptkonto für den Zahlungsverkehr mit einem Zweitkonto oder Unterkonten für Steuerrücklagen und Reserven. Auf welche Weise das sinnvoll ist, erklären wir auf der Seite zu Zweitkonto und Unterkonten.

Was mache ich, wenn keines der Kriterien eindeutig ist?

Dann beschreiben Sie Ihre Situation im Fragebogen. Wir gleichen Ihre Angaben mit den Konditionen unserer Partner ab und melden uns innerhalb von 60 Minuten mit passenden Angeboten. Kostenlos und unverbindlich.

Aidan Faes

Research Lead

Verantwortet Recherche und Faktenprüfung der Ratgeberinhalte. Jede Zahl und jede Rechtsaussage auf dieser Seite wird vor Veröffentlichung gegen die Primärquelle geprüft, also gegen Gesetzestext, Merkblatt oder Behördenangabe. Wo sich eine Angabe nicht belegen lässt, steht sie hier nicht.

Stand:

Über den Autor und die Arbeitsweise

Quellen: § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 2 GmbHG (Stammkapital und Mindesteinzahlung) · § 5a Abs. 2 GmbHG (UG: Volleinzahlung, keine Sacheinlagen) · KfW-Merkblatt ERP-Gründerkredit StartGeld (067): Antrag über den Finanzierungspartner · § 7 Abs. 2 GmbHG (Einzahlung auf ein Konto der Gesellschaft); für Freiberufler und Einzelunternehmen besteht keine gesetzliche Kontopflicht