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Landesförderbanken: Förderung über die Hausbank je Bundesland

Zuletzt aktualisiert am · Aidan Faes

Jedes Bundesland hat eine eigene Förderbank, die Gründungen und junge Unternehmen mit Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen unterstützt. Förderdarlehen beantragen Sie nicht dort, sondern über Ihre Hausbank, die den Antrag durchleitet. Landesförderung ergänzt die Programme der KfW; ob sich beides kombinieren lässt, prüft die Hausbank anhand der Merkblätter.

Landesförderung im Überblick

Institute
16, eines je Bundesland
Antragsweg Darlehen
über die Hausbank
Antragsweg Zuschüsse
meist direkt bei der Förderbank
Zuständigkeit
Bundesland des Betriebssitzes
Kombination mit KfW
häufig möglich, mit Anrechnung

Wie Landesförderung funktioniert

Landesförderbanken vergeben Fördermittel nach dem Hausbankprinzip: Sie treten nicht selbst an Sie heran, sondern refinanzieren oder besichern Kredite, die Ihre Hausbank Ihnen gibt. Die Hausbank prüft Ihr Vorhaben, stellt den Antrag bei der Förderbank und bleibt Ihre Ansprechpartnerin. Für Sie bedeutet das: Ohne Bank, die das Programm durchleitet und mit jungen Unternehmen arbeitet, kommen Sie an das Darlehen nicht heran.

Zuschüsse und Beratungsförderung beantragen Sie dagegen häufig direkt bei der Förderbank oder über eine vom Land benannte Stelle. Welcher Weg für welches Programm gilt, steht im jeweiligen Merkblatt. Denselben Aufbau kennen Sie vom KfW StartGeld: Antrag über den Finanzierungspartner, vor Vorhabensbeginn.

Die 16 Institute im Überblick

Zuständig ist die Förderbank des Bundeslandes, in dem Ihr Betrieb seinen Sitz hat. Die Institute heißen unterschiedlich, erfüllen aber dieselbe Aufgabe.

BundeslandFörderinstitutKurzform
Baden-WürttembergLandeskreditbank Baden-WürttembergL-Bank
BayernLfA Förderbank BayernLfA
BerlinInvestitionsbank BerlinIBB
BrandenburgInvestitionsbank des Landes BrandenburgILB
BremenBremer Aufbau-BankBAB
HamburgHamburgische Investitions- und FörderbankIFB Hamburg
HessenWirtschafts- und Infrastrukturbank HessenWIBank
Mecklenburg-VorpommernLandesförderinstitut Mecklenburg-VorpommernLFI-MV
NiedersachsenInvestitions- und Förderbank NiedersachsenNBank
Nordrhein-WestfalenNRW.BANKNRW.BANK
Rheinland-PfalzInvestitions- und Strukturbank Rheinland-PfalzISB
SaarlandSaarländische InvestitionskreditbankSIKB
SachsenSächsische AufbaubankSAB
Sachsen-AnhaltInvestitionsbank Sachsen-AnhaltIB Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinInvestitionsbank Schleswig-HolsteinIB.SH
ThüringenThüringer AufbaubankTAB

Programme, Konditionen und Antragswege ändern sich laufend. Nennen wir sie hier, sind sie beim Lesen möglicherweise schon überholt; maßgeblich ist immer das aktuelle Merkblatt des Instituts.

Landesförderung und KfW: was sich kombinieren lässt

Landesprogramme und KfW-Programme schließen sich nicht grundsätzlich aus, aber sie werden gegeneinander gerechnet. Der KfW ERP-Gründerkredit StartGeld etwa lässt sich nicht mit anderen haftungsfreigestellten KfW-Programmen kombinieren, und viele Landesdarlehen rechnen bereits bewilligte KfW-Mittel auf ihre Höchstbeträge an. Ob und wie sich Programme stapeln lassen, prüft die Hausbank anhand beider Merkblätter, bevor sie den Antrag stellt.

Praktisch heißt das: Legen Sie Ihrer Bank den gesamten Finanzierungsbedarf offen, statt Programme einzeln nacheinander anzufragen. Welche Bundesprogramme infrage kommen, steht unter Förderung für Gründer.

Bürgschaftsbanken: wenn Sicherheiten fehlen

In jedem Bundesland gibt es neben der Förderbank eine Bürgschaftsbank. Sie übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite, wenn Ihnen als Gründerin oder Gründer die banküblichen Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft ersetzt nicht den Kredit, sondern macht ihn für die Hausbank tragbar. Auch hier läuft der Weg über die Hausbank; einige Bürgschaftsbanken nehmen Anfragen zusätzlich direkt entgegen.

Was Sie vor dem Gespräch mit der Hausbank vorbereiten

  1. Businessplan mit Kapitalbedarf: Investitionen, Betriebsmittel, Gründungskosten und Liquiditätsreserve getrennt ausgewiesen.
  2. Eigenmittel und Sicherheiten: was Sie selbst einbringen, und was Sie nicht haben, damit die Bank an eine Bürgschaft denken kann.
  3. Programme, die Sie im Blick haben: Bundes- und Landesprogramme, damit die Bank die Kombination von Anfang an prüft.
  4. Ein Geschäftskonto: Fördermittel werden auf ein Konto des Unternehmens ausgezahlt; ohne Konto stockt die Auszahlung. Wie die Eröffnung läuft, steht unter Gründungskonto: Ablauf, Unterlagen, Dauer.

Häufige Fehler

  • Direkt bei der Förderbank anfragen: Darlehen laufen über die Hausbank; der Direktantrag kostet Zeit und endet meist mit dem Verweis dorthin.
  • Nach Vorhabensbeginn beantragen: Wie bei der KfW ist die Förderung dann in der Regel ausgeschlossen.
  • Programme einzeln nacheinander anfragen: Kombinationsregeln fallen erst auf, wenn ein Antrag schon läuft.
  • Falsches Bundesland: Zuständig ist der Betriebssitz, nicht der Wohnort.

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Häufige Fragen

Was ist eine Landesförderbank?

Eine Landesförderbank ist das Förderinstitut eines Bundeslandes. Sie setzt die Wirtschafts-, Wohnungsbau- und Infrastrukturförderung des Landes um, für Gründerinnen und Gründer vor allem über Darlehen, Bürgschaften und Zuschüsse. Jedes Bundesland hat genau ein solches Institut.

Kann ich bei der Landesförderbank direkt einen Kredit beantragen?

Förderdarlehen laufen in aller Regel über die Hausbank, die den Antrag prüft und an die Förderbank durchleitet. Direkt bei der Förderbank beantragen Sie meist nur Zuschüsse und Beratungsförderung. Welche Programme wie beantragt werden, steht auf der Seite des jeweiligen Instituts.

Kann ich Landesförderung mit KfW-Förderung kombinieren?

Häufig ja, aber mit Grenzen: Der KfW ERP-Gründerkredit StartGeld schließt die Kombination mit anderen haftungsfreigestellten KfW-Programmen aus, und viele Landesprogramme rechnen KfW-Mittel an. Ob und wie sich Programme stapeln lassen, prüft die Hausbank anhand der jeweiligen Merkblätter.

Welche Förderbank ist für mich zuständig?

Maßgeblich ist das Bundesland, in dem das Vorhaben durchgeführt wird, in der Regel also der Betriebssitz. Wer in einem anderen Bundesland wohnt als gründet, wendet sich an die Förderbank des Bundeslandes, in dem der Betrieb entsteht.

Was machen Bürgschaftsbanken?

Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft in jedem Bundesland. Sie übernehmen Ausfallbürgschaften, wenn Ihnen für einen Kredit Sicherheiten fehlen. Sie sind keine Förderbanken, arbeiten aber eng mit ihnen und den Hausbanken zusammen.

Aidan Faes

Research Lead

Verantwortet Recherche und Faktenprüfung der Ratgeberinhalte. Jede Zahl und jede Rechtsaussage auf dieser Seite wird vor Veröffentlichung gegen die Primärquelle geprüft, also gegen Gesetzestext, Merkblatt oder Behördenangabe. Wo sich eine Angabe nicht belegen lässt, steht sie hier nicht.

Stand:

Über den Autor und die Arbeitsweise

Quellen: Internetauftritte der 16 Landesförderinstitute · KfW-Merkblatt ERP-Gründerkredit StartGeld (067): Kombinationsregeln · Verband Deutscher Bürgschaftsbanken