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Geschäftskonto mit Zinsen: ab wann sich Guthabenzins lohnt

Zuletzt aktualisiert am · Aidan Faes

Ein verzinstes Geschäftskonto lohnt sich, sobald der Jahresertrag aus dem Guthaben die zusätzlichen Gebühren übersteigt. Bei 100.000 € durchschnittlichem Guthaben und 2,6 % p. a. sind das rund 2.600 € im Jahr, die auf einem unverzinsten Konto entgehen. Bei kleinen Guthaben überwiegt meist die Gebühr, bei größeren kippt die Rechnung.

Die Rechengrößen

Zinssatz zum Rechnen
2,6 % p. a.
Üblicher Zinssatz auf dem Geschäftskonto
0 % p. a.
Beispiel 100.000 €
rund 2.600 € im Jahr
Rechenmethode
einfache Verzinsung, vor Steuern
Beratung
keine, wir vermitteln nur

Warum Guthaben auf Geschäftskonten meist unverzinst liegt

Geschäftskonten sind Zahlungsverkehrskonten: Sie sind dafür gebaut, Ein- und Auszahlungen abzuwickeln, nicht Ertrag zu erwirtschaften. Viele Anbieter verzinsen Guthaben deshalb gar nicht oder erst ab Beträgen, die kleine und junge Unternehmen selten dauerhaft halten. Solange das Konto vor allem läuft, fällt das nicht auf. Sobald sich aber eine Rücklage bildet, etwa für Steuern, eine Investition oder aus einem guten Jahr, liegt Geld über Monate still, und jeder Monat ohne Verzinsung ist entgangener Ertrag.

Wie sich Rücklagen überhaupt sauber vom laufenden Geschäft trennen lassen, steht unter Zweitkonto und Unterkonten.

Die Rechenlogik: Ertrag gegen Gebühr

Ein verzinstes Konto lohnt sich, wenn der Jahresertrag aus dem Guthaben höher ist als das, was das Konto zusätzlich kostet. Der Ertrag ergibt sich aus durchschnittlichem Guthaben mal Zinssatz; die Gegenrechnung sind höhere Grundgebühr, Mindestguthaben oder andere Bedingungen, die ein verzinstes Konto mitbringen kann. Drei Beispiele mit 2,6 % p. a. als Zinssatz zum Rechnen:

Durchschnittliches GuthabenErtrag pro MonatErtrag pro Jahr
25.000 €54 €650 €
100.000 €217 €2.600 €
250.000 €542 €6.500 €

Einfache Verzinsung, vor Steuern, Überschlagsrechnung, kein Angebot. Bei 25.000 € deckt der Ertrag eine höhere Gebühr oft nicht; bei 250.000 € ist die Frage kaum noch, ob, sondern wo. Ihren eigenen Betrag rechnet der Zinsverlust-Rechner pro Monat, Jahr und über drei Jahre aus.

Welche Optionen es gibt

Für verzinstes Guthaben kommen drei Wege infrage, die sich auch kombinieren lassen:

  • Verzinstes Geschäftskonto: Zahlungsverkehr und Guthabenzins in einem Konto. Bequem, oft mit Bedingungen an Betrag oder Kontomodell geknüpft.
  • Tagesgeld für Unternehmen: Ein reines Anlagekonto ohne Zahlungsverkehr, täglich verfügbar. Ergänzt das Geschäftskonto, ersetzt es nicht.
  • Verzinsungs-Optionen über unsere Anfrage: Im Fragebogen fragen wir bei entsprechendem Guthaben oder in der Gründungsphase, ob Sie zusätzlich Optionen zur Verzinsung sehen möchten. Nur mit Ihrem Ja nehmen wir das in die Anfrage auf.

Was wir dazu leisten und was nicht

Wir vermitteln Kontakte zu Anbietern, wir beraten nicht zur Geldanlage. Wenn Sie im Fragebogen Verzinsungs-Optionen mit anzeigen lassen, holen wir bei passenden Partnern Angebote ein und melden uns damit; ob und was Sie annehmen, entscheiden Sie im Gespräch mit dem jeweiligen Anbieter. Fragen zu Einlagensicherung, Bindungsfristen oder steuerlicher Behandlung klären Sie dort und mit Ihrer Steuerberatung. Wo unsere Grenzen liegen, steht unter So arbeiten wir.

Wann Sie das Thema getrost verschieben können

Solange Ihr durchschnittliches Guthaben klein ist oder stark schwankt, ist ein günstiges, passendes Zahlungskonto wichtiger als jeder Zins. Ein Konto ohne Grundgebühr mit den richtigen Leistungen spart dann mehr, als eine Verzinsung einbringen könnte; wie Sie das beurteilen, steht unter kostenloses Geschäftskonto. Kehren Sie zur Zinsfrage zurück, sobald sich eine dauerhafte Rücklage bildet. Der Rechner zeigt Ihnen dann schnell, ob der Betrag die Mühe wert ist.

Häufige Fehler

  • Nur auf den Zinssatz schauen: Gebühren, Mindestguthaben und Bedingungen entscheiden mit.
  • Laufende Liquidität binden: Was in Kürze gebraucht wird, gehört nicht in eine Anlage mit Frist.
  • Mit Zinseszins rechnen: Für eine Rücklage mit unklarer Dauer ist die einfache Verzinsung die belastbare Untergrenze.
  • Steuern vergessen: Erträge sind vor Steuern gerechnet.

Alle Kriterien im Zusammenhang finden Sie unter Welches Geschäftskonto passt zu mir?.

Passend dazu

Häufige Fragen

Warum bekomme ich auf meinem Geschäftskonto keine Zinsen?

Geschäftskonten sind für Zahlungsverkehr gebaut, nicht für Ertrag. Viele Anbieter verzinsen Guthaben deshalb gar nicht oder erst ab Beträgen, die kleine Unternehmen selten dauerhaft halten.

Ab welchem Guthaben lohnt sich ein verzinstes Konto?

Wenn der Jahresertrag die zusätzlichen Gebühren übersteigt. Bei 2,6 % p. a. bringen 100.000 € rund 2.600 € im Jahr; bei kleinen Guthaben überwiegt fast immer die Gebühr, bei größeren kippt die Rechnung.

Was ist mit Tagesgeld für Unternehmen?

Tagesgeld ist ein verzinstes Anlagekonto ohne Zahlungsverkehr, das täglich verfügbar bleibt. Es ergänzt das Geschäftskonto, ersetzt es aber nicht. Konditionen und Bindung unterscheiden sich je Anbieter.

Beraten Sie zur Geldanlage?

Nein. Wir vermitteln Kontakte und zeigen auf Wunsch Verzinsungs-Optionen im Fragebogen mit an, sprechen aber keine Anlageempfehlung aus. Die Beratung findet zwischen Ihnen und dem jeweiligen Anbieter statt.

Sind die Erträge steuerpflichtig?

Ja. Zinsen auf betriebliches Guthaben sind Betriebseinnahmen: Bei GmbH und UG unterliegen sie Körperschaft- und Gewerbesteuer, bei Einzelunternehmen und Freiberuflern der Einkommensteuer. Die tatsächliche Belastung hängt von Rechtsform und Gesamtsituation ab. Alle Beträge auf dieser Seite sind vor Steuern gerechnet.

Aidan Faes

Research Lead

Verantwortet Recherche und Faktenprüfung der Ratgeberinhalte. Jede Zahl und jede Rechtsaussage auf dieser Seite wird vor Veröffentlichung gegen die Primärquelle geprüft, also gegen Gesetzestext, Merkblatt oder Behördenangabe. Wo sich eine Angabe nicht belegen lässt, steht sie hier nicht.

Stand:

Über den Autor und die Arbeitsweise

Quellen: Zinssatz zum Rechnen: gepflegte Rechengröße in lib/facts.ts, kein Angebot · § 8 EinSiG (gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € je Einleger und Institut) · § 8 Abs. 1 KStG, § 7 GewStG, § 4 EStG (Zinserträge als Betriebseinnahmen)