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Geschäftskonto für Online-Handel und Marktplätze
Zuletzt aktualisiert am · Aidan Faes
Das Wichtigste zuerst
- Größter Kostentreiber
- Buchungsposten
- Häufige Anforderung
- deutsche IBAN für Auszahlungen
- Wichtig für die Buchhaltung
- Schnittstelle und Belegzuordnung
- Bei Auslandsverkauf
- Fremdwährungsgebühren
- Empfehlung
- Unterkonto für Umsatzsteuer
Wie Geld im Online-Handel auf dem Konto ankommt
Im Online-Handel zahlt die Kundschaft selten direkt auf Ihr Konto. Das Geld läuft über Marktplätze und Zahlungsdienstleister, die es sammeln, ihre Gebühren abziehen und in Abständen auszahlen. Auf Ihrem Geschäftskonto kommen deshalb Sammelbeträge an, nicht einzelne Bestellungen. Dazu kommen Gebührenabbuchungen, Erstattungen an Kunden, Rücklastschriften und die Zahlungen an Lieferanten, Versanddienstleister und Werbeplattformen.
Das Guthaben beim Zahlungsdienstleister ist dabei kein Ersatz für ein Geschäftskonto. Es ist ein Zwischenkonto für die Abwicklung; das Unternehmen braucht ein eigenes Konto, auf das ausgezahlt wird und von dem alles andere bezahlt wird.
Buchungsposten: der eigentliche Kostentreiber
Viele kleine Buchungen sind das Kennzeichen des Online-Handels, und genau daran entscheidet sich die Kostenrechnung. Ein Konto, das je Buchung abrechnet, wird bei täglichen Auszahlungen mehrerer Kanäle, Gebührenabbuchungen und Erstattungen schnell teurer als ein Konto mit Pauschale und Inklusivbuchungen. Zählen Sie deshalb einen typischen Monat: Wie viele Gutschriften, wie viele Lastschriften, wie viele Überweisungen. Erst mit dieser Zahl lässt sich ein Angebot bewerten.
Was ein Konto ohne Grundgebühr in dieser Konstellation wirklich kostet, steht unter Kostenloses Geschäftskonto; die Rechnung für Ihr Volumen liefert der Kontokosten-Rechner.
Anforderungen der Marktplätze an das Auszahlungskonto
Manche Plattformen und Zahlungsdienstleister verlangen für Auszahlungen ein Konto mit deutscher IBAN oder ein Konto, das auf den Namen des angemeldeten Unternehmens lautet. Andere akzeptieren jede IBAN aus dem SEPA-Raum. Prüfen Sie diese Anforderungen bei Ihren wichtigsten Kanälen, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden. Ein Konto, das die Auszahlung eines Hauptkanals nicht annehmen kann, ist für den Handel unbrauchbar, egal wie günstig es ist.
Achten Sie außerdem darauf, dass Kontoinhaber und Verkäuferkonto zusammenpassen: Läuft der Shop über eine GmbH, muss auch das Auszahlungskonto auf die GmbH lauten. Abweichungen führen zu Rückfragen und im schlechteren Fall zu einer gesperrten Auszahlung.
Fremdwährung und internationale Zahlungen
Wer in andere Währungsräume verkauft oder dort einkauft, hat zwei Kostenstellen: die Umrechnung und die Fremdwährungsgebühr des Kontos. Manche Zahlungsdienstleister rechnen vor der Auszahlung um, dann kommt Euro auf dem Konto an; andere zahlen in Fremdwährung aus, und das Konto muss diese Eingänge annehmen können. Klären Sie deshalb, in welcher Währung Ihre Auszahlungen tatsächlich ankommen. Ein Konto mit Fremdwährungsfunktion ist nur dann sinnvoll, wenn Sie sie brauchen; sonst zahlen Sie für eine Leistung ohne Nutzen. Welcher Anbietertyp dafür infrage kommt, ordnet Neobank oder Filialbank ein.
Retouren, Erstattungen und Rücklastschriften
Retouren gehören zum Online-Handel, und jede Erstattung ist eine Buchung, oft auch eine Gebühr beim Zahlungsdienstleister. Rücklastschriften kommen dazu, wenn eine Lastschrift platzt. Für das Konto heißt das: Die Zahl der Buchungen liegt höher als die Zahl der Bestellungen, und Rücklastschriften können eigene Entgelte auslösen. Beides gehört in Ihre Monatsrechnung. Praktisch hilft ein Konto, das Erstattungen und Rücklastschriften klar kennzeichnet, damit die Buchhaltung sie nicht mühsam herausfiltern muss.
Buchhaltung: Auszahlungen den Bestellungen zuordnen
Die größte Zeitfalle im Online-Handel ist die Zuordnung: Eine Sammelauszahlung deckt viele Bestellungen, abzüglich Gebühren, plus Erstattungen. Ohne Schnittstelle sitzt jemand mit Abrechnungsberichten und Kontoauszug und ordnet von Hand zu. Ein Konto mit Anbindung an Ihre Buchhaltung oder Ihre Steuerkanzlei, etwa über eine DATEV-Schnittstelle, ist deshalb kein Komfort, sondern Kostenersparnis. Ergänzend braucht es die Abrechnungsberichte der Plattformen; das Konto liefert die Zahlungsseite, die Berichte die Bestellseite.
Umsatzsteuer und Rücklagen aus dem Tagesgeschäft heraushalten
Auszahlungen enthalten Umsatzsteuer, die nicht Ihnen gehört. Wer sie im laufenden Konto lässt, hat am Fälligkeitstag der Voranmeldung ein Liquiditätsproblem. Ein Unterkonto oder Zweitkonto, auf das ein fester Anteil jeder Auszahlung wandert, löst das mit einer Dauerregel. Dasselbe gilt für Rücklagen für Wareneinkauf vor der Saison. Wie Sie das einrichten, steht unter Zweitkonto und Unterkonten.
Checkliste für die Auswahl
- Buchungen zählen: Gutschriften, Lastschriften, Überweisungen eines typischen Monats, inklusive Erstattungen.
- Auszahlungsanforderungen prüfen: deutsche IBAN, Kontoinhaber gleich Verkäuferkonto.
- Währungen klären: In welcher Währung kommen Auszahlungen an?
- Schnittstelle: Anbindung an Buchhaltung oder Steuerkanzlei vorhanden?
- Unterkonten: Umsatzsteuer und Rücklagen abtrennen.
- Karten: Werbebudgets und Software laufen meist über Karte; Anzahl und Entgelte prüfen.
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Häufige Fragen
Reicht das Konto beim Zahlungsdienstleister als Geschäftskonto?
Nein. Das Guthaben beim Zahlungsdienstleister oder Marktplatz ist ein Zwischenkonto für die Abwicklung, kein Geschäftskonto. Die Auszahlungen brauchen ein Konto auf Ihr Unternehmen, und dort laufen auch Lieferanten, Steuern und Löhne.
Warum sind Buchungsposten im Online-Handel so wichtig?
Weil viele kleine Beträge zusammenkommen: Auszahlungen, Gebührenabbuchungen, Erstattungen, Rücklastschriften. Bei einem Konto, das je Buchung abrechnet, kann diese Menge den größten Kostenblock ausmachen, größer als die Grundgebühr.
Brauche ich eine deutsche IBAN?
Manche Plattformen und Zahlungsdienstleister verlangen für Auszahlungen ein Konto mit deutscher IBAN, andere akzeptieren jede IBAN aus dem SEPA-Raum. Prüfen Sie die Anforderungen Ihrer wichtigsten Kanäle, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden.
Wie gehe ich mit Fremdwährungen um?
Wenn Sie in andere Währungsräume verkaufen oder dort einkaufen, fallen Umrechnungs- und Fremdwährungsgebühren an. Ebenso wichtig wie der Kurs ist die Frage, ob das Konto Fremdwährungseingänge überhaupt annimmt oder ob sie über den Zahlungsdienstleister umgerechnet werden.
Wie halte ich die Umsatzsteuer aus dem Tagesgeschäft heraus?
Mit einem Unterkonto oder Zweitkonto, auf das ein fester Anteil jeder Auszahlung wandert. So ist die Voranmeldung gedeckt, ohne dass Sie am Fälligkeitstag Liquidität zusammensuchen müssen.
Research Lead
Verantwortet Recherche und Faktenprüfung der Ratgeberinhalte. Jede Zahl und jede Rechtsaussage auf dieser Seite wird vor Veröffentlichung gegen die Primärquelle geprüft, also gegen Gesetzestext, Merkblatt oder Behördenangabe. Wo sich eine Angabe nicht belegen lässt, steht sie hier nicht.
Stand:
Quellen: § 18 UStG (Umsatzsteuer-Voranmeldung) · SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (IBAN-Diskriminierungsverbot im SEPA-Raum) · Preis- und Leistungsverzeichnisse der Anbieter (Buchungsposten, Fremdwährung, Unterkonten)