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KfW ERP-Gründerkredit StartGeld (Programm 067)

Das StartGeld ist ein Förderkredit von bis zu 200.000 € pro Vorhaben, davon höchstens 80.000 € für Betriebsmittel. Beantragt wird er nicht bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner, und zwingend vor Beginn des Vorhabens. Die 80-prozentige Haftungsfreistellung schützt die durchleitende Bank, nicht Sie als Kreditnehmer.

StartGeld in Zahlen

Programmnummer
067
Maximal pro Vorhaben
200.000 €
Davon Betriebsmittel
max. 80.000 €
Haftungsfreistellung für die Bank
80 %
Abruffrist
12 Monate
Auszahlung
100 %

Was das Programm umfasst

Der ERP-Gründerkredit StartGeld trägt bei der KfW die Programmnummer 067. Er stellt bis zu 200.000 € je Vorhaben bereit. Innerhalb dieses Rahmens gibt es eine zweite Grenze: Höchstens 80.000 € dürfen auf Betriebsmittel entfallen, also auf laufende Kosten wie Material, Personal oder Miete. Der übrige Teil ist für Investitionen vorgesehen.

Beide Obergrenzen wurden zum 01.12.2025 angehoben. Zuvor lagen sie bei 125.000 € beziehungsweise 50.000 €. Wenn Sie auf ältere Ratgeber stoßen, die noch die alten Zahlen nennen, sind diese überholt. Ebenfalls verlängert wurde die Abruffrist, von 9 auf 12 Monate.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent, es wird also kein Disagio einbehalten. Der beantragte Betrag steht in voller Höhe zur Verfügung.

Wie Sie den Kapitalbedarf aufteilen

Die Trennung zwischen Investitionen und Betriebsmitteln ist keine Formalie, sondern entscheidet darüber, wie viel Sie tatsächlich beantragen können. Investitionen sind Anschaffungen mit längerer Nutzungsdauer: Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtung, Umbauten, Software, auch der Erwerb eines Unternehmens oder einer Beteiligung. Betriebsmittel sind alles, was den laufenden Betrieb finanziert: Material, Waren, Personal, Miete, Marketing, die eigene Lebenshaltung in der Anlaufphase.

Weil für Betriebsmittel eine eigene Obergrenze von 80.000 € gilt, kann ein Vorhaben rechnerisch unter der Gesamtgrenze liegen und trotzdem nicht vollständig finanzierbar sein. Ein Beispiel: Wer 50.000 € investieren und 120.000 € Betriebsmittel finanzieren möchte, liegt mit 170.000 € unter der Gesamtgrenze von 200.000 € — die Betriebsmittelgrenze ist aber um 40.000 € überschritten. Genau solche Fälle fallen erst auf, wenn der Antrag schon läuft.

Deshalb lohnt es sich, die Aufstellung früh und ehrlich zu machen, statt Positionen umzuwidmen. Eine als Investition deklarierte Position, die faktisch laufender Aufwand ist, fällt der durchleitenden Bank in der Regel auf und kostet Sie eine Rückfragerunde.

Wer antragsberechtigt ist

Zur Zielgruppe gehören Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie junge Unternehmen bis 5 Jahre nach der Geschäftsaufnahme. Auch eine Gründung im Nebenerwerb ist möglich, das Programm setzt also keine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus. Damit unterscheidet es sich deutlich vom Gründungszuschuss, der eine hauptberufliche Tätigkeit verlangt.

Der wichtigste Punkt: Haftungsfreistellung ist kein Schutz für Sie

Das Programm sieht eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent vor. Diese Freistellung gilt für die durchleitende Bank: Fällt der Kredit aus, trägt sie nur einen Teil des Verlusts. Für Sie als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer ändert sich dadurch nichts. Sie haften weiterhin selbst und in voller Höhe für die Rückzahlung.

Der praktische Nutzen liegt trotzdem bei Ihnen, nur anders als oft angenommen: Weil das Risiko der Bank sinkt, ist sie eher bereit, ein Vorhaben ohne Bilanzhistorie überhaupt zu finanzieren. Die Freistellung verbessert also Ihre Chance auf eine Zusage, nicht Ihre Haftungslage.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Vorhaben planen und rechnen: Stellen Sie Investitions- und Betriebsmittelbedarf getrennt auf. Die Aufteilung entscheidet mit darüber, wie viel beantragt werden kann.
  2. Finanzierungspartner finden: Suchen Sie eine Bank, die das Programm durchleitet und mit jungen Unternehmen arbeitet. Ohne diesen Partner gibt es keinen Antrag.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Die durchleitende Bank prüft Ihr Vorhaben und verlangt dafür Unterlagen zu Planung, Qualifikation und Kapitalbedarf.
  4. Antrag vor Vorhabensbeginn stellen: Der Antrag muss über die Hausbank und vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Danach ist eine Förderung ausgeschlossen.
  5. Zusage abwarten: Die Bank reicht den Antrag bei der KfW ein. Erst nach der Zusage sollten Sie Verpflichtungen eingehen, die zum Vorhaben gehören.
  6. Mittel innerhalb der Abruffrist abrufen: Die Abruffrist beträgt 12 Monate. Planen Sie den Abruf entlang Ihres tatsächlichen Bedarfs.

Zwei Punkte in dieser Reihenfolge sind Ausschlusskriterien, keine Empfehlungen. Der Antrag muss über die Hausbank laufen, und er muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Wer bereits investiert oder Verträge geschlossen hat, kann für dieses Vorhaben keine Förderung mehr beantragen. Das lässt sich nachträglich nicht heilen.

Was die durchleitende Bank prüft

Die KfW stellt die Mittel bereit, die Entscheidung über den einzelnen Kredit trifft aber Ihre Bank. Sie prüft im Kern drei Dinge: ob das Vorhaben tragfähig gerechnet ist, ob Sie fachlich und persönlich in der Lage sind, es umzusetzen, und ob der Kapitaldienst aus den geplanten Erträgen darstellbar ist. Die 80 Prozent Haftungsfreistellung senken ihr Risiko, nehmen ihr die Prüfung aber nicht ab.

Praktisch heißt das: Rechnen Sie Ihre Planung so, dass die Rückzahlung auch dann funktioniert, wenn die Umsätze langsamer anlaufen als erhofft. Eine Planung, die nur im besten Fall aufgeht, ist der häufigste Grund für eine Absage — noch vor allen formalen Fragen.

Rechnen Sie außerdem mit Zeit. Zwischen dem ersten Gespräch und der Zusage liegen Termine, Nachfragen und die Weiterleitung an die KfW. Wenn parallel eine Gesellschaft gegründet wird, laufen Notartermin, Kontoeröffnung und Finanzierungsgespräch nebeneinander, siehe Dauer der Kontoeröffnung.

Der Zeitpunkt: warum „vor Vorhabensbeginn“ so oft zum Problem wird

Die Bedingung klingt einfach, ist in der Praxis aber der häufigste Ausschlussgrund. Als Vorhabensbeginn zählt nicht erst der Umsatz, sondern regelmäßig schon eine verbindliche Verpflichtung: ein unterschriebener Mietvertrag für die Gewerbefläche, eine bestellte Maschine, ein abgeschlossener Leasingvertrag. Wer im Frühjahr die Werkstatt anmietet und im Sommer den Kreditantrag stellt, hat für diesen Teil des Vorhabens keine Fördermöglichkeit mehr.

Zwei Konsequenzen folgen daraus. Erstens: Klären Sie mit Ihrem Finanzierungspartner ausdrücklich, was in Ihrem Fall als Vorhabensbeginn gilt, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Zweitens: Wenn ein Teil bereits begonnen wurde, heißt das nicht zwangsläufig, dass gar nichts mehr geht — es kann sein, dass abgrenzbare weitere Vorhabensteile noch förderfähig sind. Auch das gehört ins Gespräch, nicht in die Selbsteinschätzung.

Was nach der Zusage passiert

Mit der Zusage steht der Kreditvertrag, das Geld liegt aber nicht automatisch auf Ihrem Konto. Sie rufen die Mittel innerhalb der Abruffrist von 12 Monaten ab, in der Regel entlang Ihres tatsächlichen Bedarfs. Diese Frist wurde gegenüber früher verlängert, vorher waren es 9 Monate.

Der Abruf ist kein reiner Formalakt, sondern eine Planungsaufgabe. Wer alles auf einmal abruft, zahlt Zinsen auf Geld, das noch nicht arbeitet. Wer zu spät abruft, riskiert, die Frist verstreichen zu lassen. Sinnvoll ist ein Abrufplan entlang der geplanten Anschaffungen. Und weil abgerufene, aber noch nicht verwendete Mittel als Guthaben auf dem Geschäftskonto liegen: Was unverzinstes Guthaben kostet, zeigt der Zinsverlust-Rechner.

Was sich nicht kombinieren lässt

Die Kombination des StartGeld mit anderen haftungsfreigestellten KfW-Programmen ist ausgeschlossen. Wer mehrere Programme im Blick hat, sollte die Reihenfolge und die Kombinierbarkeit deshalb vor dem ersten Antrag mit dem Finanzierungspartner durchsprechen. Welche weiteren Wege es gibt, steht unter Förderung für Gründer; für Menschen im ALG-I-Bezug kommt zusätzlich der Gründungszuschuss infrage.

Wie Sie das Gespräch mit der Bank vorbereiten

Der Termin bei der durchleitenden Bank ist kein Antragsformular, sondern ein Gespräch über Ihr Vorhaben. Wer mit vier Unterlagen hineingeht, hat es leichter als wer mit einer Idee kommt.

  • Kapitalbedarfsplan: getrennt nach Investitionen und Betriebsmitteln, weil daran die Obergrenzen hängen.
  • Umsatz- und Ertragsplanung: mit einer Variante, die auch bei langsamerem Anlauf trägt. Genau diese Variante wird geprüft.
  • Liquiditätsplan: monatlich für das erste Jahr, damit sichtbar wird, wann Sie welche Mittel abrufen müssen.
  • Nachweis Ihrer Qualifikation: warum gerade Sie das Vorhaben umsetzen können.

Nehmen Sie außerdem eine konkrete Frage mit: Was gilt in meinem Fall als Vorhabensbeginn? Die Antwort darauf entscheidet, was Sie ab sofort noch unterschreiben dürfen und was nicht.

Wenn keine Bank das Programm durchleitet

Es kommt vor, dass die eigene Hausbank ablehnt oder das Programm gar nicht anbietet. Das ist keine Aussage über Ihr Vorhaben, sondern über das Geschäftsmodell dieser Bank: Nicht jedes Institut arbeitet mit jungen Unternehmen ohne Bilanzhistorie, und nicht jedes leitet alle KfW-Programme durch.

In dieser Lage ist der sinnvolle Schritt nicht, denselben Antrag noch einmal einzureichen, sondern gezielt Institute anzusprechen, die mit Gründungen arbeiten. Wenn Sie noch gar kein Geschäftskonto haben, lösen Sie beides in einem Schritt: Sie brauchen ohnehin ein Konto, und die Frage nach dem Finanzierungspartner gehört in dasselbe Gespräch.

Wenn eine Kontoeröffnung bereits gescheitert ist, hilft Geschäftskonto abgelehnt beim strukturierten Weitermachen.

Häufige Fehler

  • Zu spät beantragen: Nach Vorhabensbeginn ist die Förderung ausgeschlossen.
  • Direkt bei der KfW anfragen: Der Weg führt zwingend über einen Finanzierungspartner.
  • Haftungsfreistellung als eigenen Schutz lesen: Sie betrifft die Bank.
  • Betriebsmittelgrenze übersehen: Von 200.000 € sind höchstens 80.000 € für laufende Kosten vorgesehen.
  • Veraltete Zahlen verwenden: Die alten Grenzen von 125.000 € und 50.000 € gelten seit dem 01.12.2025 nicht mehr.
  • Erst spät eine Bank suchen: Ohne durchleitenden Partner bleibt der beste Plan folgenlos.

Wenn Sie parallel eine Kapitalgesellschaft gründen, brauchen Sie zuerst ein Konto für die Einzahlung des Stammkapitals. Der Ablauf steht unter Gründungskonto: Ablauf, die Unterlagenliste erstellt die Gründungskonto-Checkliste. Was eine Gründung insgesamt kostet, steht unter Gründungskosten.

Passend dazu

Häufige Fragen

Wie viel kann ich beantragen?

Bis zu 200.000 € pro Vorhaben, davon höchstens 80.000 € für Betriebsmittel. Beide Grenzen wurden zum 01.12.2025 angehoben, vorher lagen sie bei 125.000 € und 50.000 €.

Was bedeutet die 80-prozentige Haftungsfreistellung?

Sie schützt die durchleitende Bank, nicht Sie. Als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer haften Sie weiterhin in voller Höhe. Die Freistellung senkt lediglich das Risiko der Bank und erhöht damit die Chance, überhaupt einen Finanzierungspartner zu finden.

Kann ich den Kredit direkt bei der KfW beantragen?

Nein. Der Antrag läuft zwingend über einen Finanzierungspartner, in der Regel Ihre Hausbank. Die KfW vergibt nicht direkt an Endkundinnen und Endkunden.

Gilt das Programm auch im Nebenerwerb?

Ja, eine Gründung im Nebenerwerb ist möglich. Zur Zielgruppe gehören außerdem Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie junge Unternehmen bis fünf Jahre nach der Geschäftsaufnahme.

Kann ich StartGeld mit anderen KfW-Programmen kombinieren?

Die Kombination mit anderen haftungsfreigestellten KfW-Programmen ist ausgeschlossen. Ob andere Kombinationen möglich sind, klären Sie mit Ihrem Finanzierungspartner vor der Antragstellung.

Wie hoch ist der Zinssatz?

Die Konditionen ändern sich laufend und hängen von Laufzeit, Bonität und Besicherung ab. Maßgeblich ist das aktuelle Merkblatt der KfW und das Angebot Ihres Finanzierungspartners. [REDAKTION: aktuelle Konditionen vor Launch ergänzen]

Aidan Faes

Research Lead

Verantwortet Recherche und Faktenprüfung der Ratgeberinhalte. Jede Zahl und jede Rechtsaussage auf dieser Seite wird vor Veröffentlichung gegen die Primärquelle geprüft, also gegen Gesetzestext, Merkblatt oder Behördenangabe. Wo sich eine Angabe nicht belegen lässt, steht sie hier nicht.

Stand:

Quellen: KfW-Merkblatt Programm 067 · § 34c GewO (Abgrenzung zur Kreditvermittlung)