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Stammkapital: Höhe, Einzahlung, Verwendung
Zuletzt aktualisiert am · Aidan Faes
Stammkapital in Zahlen
- Mindeststammkapital GmbH
- 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG)
- Vor der Anmeldung eingezahlt
- mind. 12.500 € und ein Viertel je Anteil (§ 7 Abs. 2 GmbHG)
- UG
- Volleinzahlung, keine Sacheinlagen (§ 5a Abs. 2 GmbHG)
- UG-Rücklage
- ein Viertel des Jahresüberschusses (§ 5a Abs. 3 GmbHG)
- Nach der Eintragung
- frei für den Geschäftsbetrieb
Was Stammkapital ist und was nicht
Stammkapital ist die Summe der Einlagen, zu denen sich die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag verpflichten. Es teilt sich in Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag, und die Summe aller Nennbeträge ergibt das Stammkapital. Es ist eine Haftungsgrundlage gegenüber Gläubigern: Die Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen, und das Stammkapital ist der Betrag, den die Gesellschafter mindestens hineingeben müssen.
Was es nicht ist: eine Gebühr, eine Kaution oder ein gesperrter Betrag. Es geht nicht an Notar, Gericht oder Staat, sondern von den Gesellschaftern in die Gesellschaft. Nach der Eintragung darf die Gesellschaft damit arbeiten. Was verboten ist, ist die Rückzahlung an die Gesellschafter, solange dadurch das zur Erhaltung des Stammkapitals nötige Vermögen angegriffen würde.
Wie viel eingezahlt sein muss
Bei der GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 €. Vor der Anmeldung zum Handelsregister müssen bei einer Bargründung zwei Bedingungen erfüllt sein: Insgesamt müssen mindestens 12.500 € eingezahlt sein, und auf jeden einzelnen Geschäftsanteil mindestens ein Viertel seines Nennbetrags (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Die zweite Bedingung wird oft übersehen: Zwei Gesellschafter mit je 12.500 € Anteil können nicht einer alles und der andere nichts einzahlen.
Bei der UG (haftungsbeschränkt) muss das im Vertrag festgelegte Kapital vollständig eingezahlt werden, Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Zusätzlich schreibt § 5a Abs. 3 GmbHG vor, ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital das Mindeststammkapital der GmbH erreicht. Der Ablauf im Detail steht unter Stammkapital einzahlen.
Bargründung oder Sachgründung
Bei der Bargründung zahlen die Gesellschafter Geld auf das Gründungskonto ein; die Bank bestätigt die Einzahlung, der Notar meldet an. Bei der Sachgründung bringen sie Gegenstände ein, etwa Maschinen, Fahrzeuge oder Rechte. Dann verlangt § 5 Abs. 4 GmbHG einen Sachgründungsbericht, und der Handelsregisteranmeldung sind Unterlagen zur Werthaltigkeit beizufügen. Der Aufwand ist höher, deshalb wählen die meisten Gründungen den Barweg. Für die UG ist die Sachgründung ohnehin ausgeschlossen.
Was mit dem Stammkapital nach der Eintragung passiert
Nach der Eintragung ist das Stammkapital Betriebsvermögen. Die Gesellschaft bezahlt damit Miete, Gehälter, Ware oder Werkzeug; das ist gewollt, denn genau dafür wurde es aufgebracht. Es muss nicht dauerhaft auf dem Konto liegen. Was bleiben muss, ist die Bindung: Zahlungen an Gesellschafter, die das zur Kapitalerhaltung nötige Vermögen angreifen, sind unzulässig.
Wer nur den Mindestbetrag einzahlt, schuldet den Rest weiter. Bis zur vollständigen Einzahlung haften die Gesellschafter persönlich für den Differenzbetrag, und die Gesellschaft kann die offene Einlage jederzeit einfordern. In der Bilanz erscheint der Fehlbetrag als ausstehende Einlage.
Häufige Missverständnisse
- „25.000 € sind Kosten“: Nein, sie bleiben Vermögen der Gesellschaft. Die Kosten sind Notar, Register und Anmeldungen, siehe Gründungskosten.
- „12.500 € reichen immer“: Nur zusammen mit der Viertel-Regel je Anteil, und der Rest bleibt geschuldet.
- „Bei der UG genügt ein Euro“: Formal ja, praktisch reicht ein Euro nicht einmal für die Gründungskosten, die die Gesellschaft tragen soll.
- „Das Geld ist gesperrt“: Nein, nach der Eintragung frei verwendbar, nur nicht an die Gesellschafter zurück.
Verwandte Begriffe: Gesellschaft in Gründung, wirtschaftlich Berechtigter. Zurück zum Glossar.
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Häufige Fragen
Ist das Stammkapital nach der Eintragung gesperrt?
Nein. Nach der Eintragung steht das eingezahlte Stammkapital der Gesellschaft für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung: für Miete, Gehälter, Ware oder Investitionen. Es ist Vermögen der Gesellschaft, keine Kaution. Es darf nur nicht an die Gesellschafter zurückfließen.
Reichen bei einer GmbH 12.500 Euro?
Vor der Handelsregisteranmeldung müssen mindestens 12.500 € insgesamt eingezahlt sein und zusätzlich mindestens ein Viertel des Nennbetrags jedes einzelnen Geschäftsanteils. Der Rest bleibt eine offene Einlageverpflichtung, für die die Gesellschafter persönlich haften, bis sie erfüllt ist.
Wie viel Stammkapital braucht eine UG?
Das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Kapital, ab einem Euro. Es muss vollständig eingezahlt werden, Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Zusätzlich ist ein Viertel des Jahresüberschusses in eine Rücklage einzustellen, bis das Kapital 25.000 € erreicht.
Zählt das Stammkapital zu den Gründungskosten?
Nein. Gründungskosten sind Notar, Register und Anmeldungen. Das Stammkapital wechselt nur die Tasche: von den Gesellschaftern in die Gesellschaft. Was die Gründung tatsächlich kostet, steht unter Gründungskosten.
Research Lead
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Stand:
Quellen: § 5 Abs. 1 GmbHG (Mindeststammkapital) · § 5 Abs. 4 GmbHG (Sacheinlagen, Sachgründungsbericht) · § 5a Abs. 2 und 3 GmbHG (UG: Volleinzahlung, gesetzliche Rücklage) · § 7 Abs. 2 GmbHG (Mindesteinzahlung vor der Anmeldung)