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Legitimation bei der Kontoeröffnung: Verfahren und Dokumente
Zuletzt aktualisiert am · Aidan Faes
Das Wichtigste zuerst
- Rechtsgrundlage
- §§ 10 bis 13 GwG
- Wer
- Vertretungsberechtigte und wirtschaftlich Berechtigte
- Verfahren
- Filiale, PostIdent, VideoIdent, Online-Ausweis
- VideoIdent-Vorgaben
- BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW)
- Dokumente
- gültiger Ausweis oder Reisepass, Registerunterlagen
Wer identifiziert wird
Identifiziert werden alle Personen, die für den Kontoinhaber handeln, und alle wirtschaftlich Berechtigten. Bei einem Einzelunternehmen ist das eine Person. Bei einer GmbH oder UG sind es die Geschäftsführung, alle Gesellschafter über der 25-Prozent-Schwelle und gegebenenfalls Bevollmächtigte, die über das Konto verfügen sollen. Bei einem Verein die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder. Jede dieser Personen durchläuft ein eigenes Verfahren mit eigenem Ausweis; wer als wirtschaftlich Berechtigter gilt, steht unter wirtschaftlich Berechtigter.
Zusätzlich prüft die Bank die Gesellschaft selbst: Handelsregisterauszug oder notarieller Gesellschaftsvertrag bei einer Gesellschaft in Gründung, Gesellschafterliste, bei Vereinen Registerauszug und Satzung. Diese Unterlagen belegen, wer überhaupt handeln darf. Die vollständige Liste steht unter Unterlagen für die Kontoeröffnung.
Die Verfahren im Einzelnen
Vier Verfahren sind üblich. In der Filiale legt die Person ihren Ausweis vor, ein Mitarbeiter prüft und dokumentiert; das ist das klassische Verfahren der Filialbanken. PostIdent verlagert diese Prüfung in eine Postfiliale, mit einem Coupon des Anbieters. VideoIdent findet per Videoanruf statt, in dem eine geschulte Person das Dokument prüft; zulässig nach den Vorgaben des BaFin-Rundschreibens 3/2017 (GW). Der Online-Ausweis nutzt die eID-Funktion des Personalausweises mit PIN und Smartphone oder Lesegerät.
Welche Verfahren ein Anbieter zulässt, ist ein echtes Auswahlkriterium. Filialbanken setzen häufig auf den Termin vor Ort, Neobanken auf Video und eID. Für Personen ohne deutschen Ausweis oder mit Wohnsitz im Ausland ist die Frage entscheidend, weil nicht jedes Verfahren jedes Dokument akzeptiert. Was dann gilt, steht unter Geschäftskonto ohne deutschen Wohnsitz.
Welche Dokumente zählen
Für natürliche Personen zählt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Führerschein oder Aufenthaltstitel allein reichen in der Regel nicht. Für Gesellschaften kommen Handelsregisterauszug beziehungsweise notarieller Vertrag, Gesellschafterliste und bei Bedarf Vollmachten hinzu. Der Nachweis der wirtschaftlich Berechtigten läuft über die Gesellschafterliste und den Abgleich mit dem Transparenzregister.
Typische Stolpersteine
- Abgelaufener Ausweis: Der häufigste Grund für eine Nachreichung. Vor dem Antrag die Gültigkeit aller Dokumente prüfen.
- Person im Ausland: Videoverfahren nur für freigegebene Dokumente und Länder; ein Filialtermin ist aus der Ferne nicht möglich.
- Nicht erreichbare Beteiligte: Ein Gesellschafter im Urlaub hält den gesamten Antrag auf. Termine vorab koordinieren.
- Abweichende Angaben: Name im Ausweis, Gesellschafterliste und Kontoantrag müssen zeichengenau übereinstimmen.
- Schlechte Bildqualität im Video: Gutes Licht, ruhige Umgebung, Dokument ohne Hülle bereithalten.
So beschleunigen Sie die Legitimation
- Alle zu identifizierenden Personen vorab auflisten, mit Rolle und Dokument.
- Verfahren des Anbieters abfragen und prüfen, ob es zu jeder Person passt.
- Termine für alle Personen am selben Tag legen, wenn möglich.
- Registerunterlagen und Gesellschafterliste als PDF bereithalten.
Wie sich das auf den Zeitplan auswirkt, steht unter Dauer der Kontoeröffnung. Verwandte Begriffe: Gesellschaft in Gründung. Zurück zum Glossar.
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Häufige Fragen
Muss jede Person einzeln legitimiert werden?
Ja. Die Bank identifiziert jeden Vertretungsberechtigten und jeden wirtschaftlich Berechtigten einzeln, jeweils mit eigenem Ausweisdokument. Bei einer GmbH mit zwei Geschäftsführern und drei Gesellschaftern über der 25-Prozent-Schwelle sind das bis zu fünf Verfahren.
Welche Ausweise werden akzeptiert?
Personalausweis oder Reisepass, jeweils gültig. Für das Videoverfahren lassen viele Anbieter nur bestimmte Dokumente und Ausstellungsländer zu. Klären Sie das vorab, besonders bei Personen ohne deutschen Ausweis.
Kann ich mich per Video von überall legitimieren?
Technisch meist ja, zulässig ist es nach den BaFin-Vorgaben nur, wenn Dokument und Verfahren zusammenpassen und der Anbieter das Land freigegeben hat. Personen im Ausland sollten das vor der Terminplanung abfragen.
Warum dauert die Legitimation so lange?
Weil sie je Person läuft und jede Nachreichung eine neue Runde auslöst. Abgelaufene Ausweise, schlechte Bildqualität im Videoverfahren oder eine Person, die nicht erreichbar ist, halten den gesamten Antrag auf.
Research Lead
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Stand:
Quellen: §§ 10 bis 13 GwG (Sorgfaltspflichten, Identifizierung, zulässige Verfahren) · BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) zur Videoidentifizierung · § 3 GwG (wirtschaftlich Berechtigter)